Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
Haben Sie keine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt und es tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. Das Gericht prüft nicht nur allgemein, ob eine Betreuung angeordnet werden muss. Es muss auch im Einzelfall feststellen, für welche Aufgabenbereiche konkret eine Betreuungsbedürftigkeit besteht.
Die rechtliche Betreuung wird nur für die Bereiche eingerichtet, in denen Ihre Angelegenheiten nicht durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen rechtlichen Betreuer besorgt werden können.